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   BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16   

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https://dejure.org/2016,48383
BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16 (https://dejure.org/2016,48383)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2016 - 4 StR 343/16 (https://dejure.org/2016,48383)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 4 StR 343/16 (https://dejure.org/2016,48383)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Begriff des Verständigungsgesprächs: Konnex von prozessualem Verhalten und Verfahrensergebnis, Ausschluss des Beruhens auf einem Verstoß)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 243 Abs 5 S 1 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a S 2 StPO
    Strafverfahren: Verletzung der Mitteilungspflicht hinsichtlich außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche über eine Teileinstellung

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 4, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 257c StPO, § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 31 BtMG, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Mitteilung über ein vor der Hauptverhandlung geführtes Gespräch der Vorsitzenden mit dem Staatsanwalt; Tranparenz und Dokumentation von Gesprächen von Richtern mit der Staatsanwaltschaft über eine Teileinstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verletzung der Mitteilungspflicht hinsichtlich außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche über eine Teileinstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbliebene Mitteilung über ein vor der Hauptverhandlung geführtes Gespräch der Vorsitzenden mit dem Staatsanwalt; Tranparenz und Dokumentation von Gesprächen von Richtern mit der Staatsanwaltschaft über eine Teileinstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Unterbliebene Mitteilung über ein vor der Hauptverhandlung geführtes Gespräch der Vorsitzenden mit dem Staatsanwalt; Tranparenz und Dokumentation von Gesprächen von Richtern mit der Staatsanwaltschaft über eine Teileinstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Verletzung der Mitteilungspflicht hinsichtlich außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche über eine Teileinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 167
  • NStZ-RR 2018, 168
  • StV 2018, 10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Anlass der Mitteilungspflicht: alle

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
    Der Senat lässt offen, ob der Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach Gespräche von Richtern mit der Staatsanwaltschaft über eine Teileinstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO Transparenz- und Dokumentationsregeln unterliegen, die den aus § 243 Abs. 4 und § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO zu entnehmenden Vorgaben entsprechen, zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, NStZ 2016, 171 Rn. 18 f. mit ablehnenden Anmerkungen Schneider, NStZ 2016, 174 und Niemöller, JR 2016, 146, 148 ff.).

    Damit waren die maßgeblichen Gesichtspunkte für die sich anschließende Teileinstellung offengelegt und der gerichtliche Entscheidungsprozess auch für die nicht über das Vorgespräch informierte Öffentlichkeit durchschaubar (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, NStZ 2016, 171, 174).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
    Auch wurde das den Besprechungsgegenstand bildende prozessuale Verhalten nicht in einen Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10, NStZ 2013, 295 Rn. 85).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
    Eine für eine Verständigung gemäß § 257c StPO typische Verknüpfung von Handlungsbeiträgen der Verfahrensbeteiligten unter Einschluss des Angeklagten lag danach nicht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 422, 424 mwN; Niemöller, JR 2016, 146, 148 f.; Schneider, NStZ 2016, 174, 175).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
    Auch die Kontrolle durch die Öffentlichkeit, die verhindern soll, dass "sachfremde das Licht der Öffentlichkeit scheuende Umstände auf das Gericht und damit auf das Urteil Einfluss gewinnen' (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 mwN), ist gewahrt geblieben.
  • BGH, 18.07.2016 - 1 StR 315/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
    Dessen ungeachtet kann ausgeschlossen werden, dass das Urteil auf der unterbliebenen Mitteilung beruht (zum Maßstab vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15 Rn. 17 ff. mwN).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 585/14

    Teilweise Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Aufhebung

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
    Dies hatte zur Folge, dass auch die zugrunde liegenden Feststellungen, zu denen auch die strafzumessungsrelevanten Feststellungen zur Person zählen, bindend geworden und nur noch ergänzende Feststellungen möglich waren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2015 - 4 StR 585/14, NStZ 2015, 600 f.).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 765/93

    Revisionsverfahren - Verfahrenseinstellung - Gesamtstrafe - Abänderung - Anhörung

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
    Nach der noch vor der Sacheinlassung des Angeklagten erfolgten Teileinstellung, auf die der Angeklagte keinen Einfluss nehmen konnte und deshalb auch nicht angehört zu werden brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 1994 - 4 StR 765/93, NStZ 1995, 18 bei Kusch; Meyer-Goßner, StPO, 59. Aufl., § 154 Rn. 16), waren schließlich alle Schuldsprüche und alle Einzelstrafen rechtskräftig.
  • BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16
    Wie sich bereits aus dem Revisionsvortrag selbst ergibt, war dem Angeklagten sein Schweigerecht bekannt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81, NStZ 1983, 208, 210 bei Pfeiffer; Meyer-Goßner, StPO, 59. Aufl., § 243 Rn. 39).
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